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Moderne Schweizer Garantie-Illustration mit Auto, Wohnmobil, Schild und Bergen

FalchAuto Schutz

Garantie- und Gewährleistungsinformationen

Klare Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, unserer freiwilligen Händlergarantie und unserem freiwilligen 14-tägigen Rückgaberecht.

Freiwilliges 14-tägiges Rückgaberecht 12 Monate Händlergarantie, wenn schriftlich bestätigt Kostenlose Lieferung in der Schweiz Schweizer Unternehmen Fahrzeugpark in Müstair

Rechte

Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Verstehen Sie die Gewährleistungsrechte nach Schweizer Recht, die bei einem Fahrzeugkauf gelten können.

Händlerzusage

Freiwillige Händlergarantie

Eine zusätzliche Händlergarantie gilt nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurde.

Kundenvorteil

14-tägiges Rückgaberecht

Berechtigte Fahrzeuge können innerhalb von 14 Kalendertagen gemäss den Bedingungen zurückgegeben werden.

Standort

Fahrzeugpark in Müstair

Besichtigung, Abholung, Übergabe und Rückgabe können nach Terminvereinbarung erfolgen.

Garantie- und Gewährleistungsinformationen

Bei Ämmitau Garage GmbH möchten wir, dass jeder Kunde sein Auto, Nutzfahrzeug oder Wohnmobil mit Vertrauen kauft. Diese Seite erklärt den Unterschied zwischen:

1. den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Kunden nach Schweizer Recht;
2. einer von Ämmitau Garage GmbH angebotenen freiwilligen Händlergarantie;
3. unserem freiwilligen 14-tägigen Rückgaberecht.

Diese Informationen gelten für Fahrzeuge, die von Ämmitau Garage GmbH in der Schweiz verkauft werden.

1. Händlerangaben

Ämmitau Garage GmbH

Unternehmens-ID / UID: CHE-287.349.598

Eingetragene Adresse: Brandisstrasse 25, 3432 Lützelflüh-Goldbach, Schweiz

Telefon: (+41) 555 391 873

E-Mail: info@falchauto.com

Fahrzeugpark / Besichtigungsstandort:

Müstair, 7537 Val Müstair

Kanton Graubünden

Schweiz

Fahrzeuge, Autos, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile können nach vorheriger Terminvereinbarung am Fahrzeugparkstandort gelagert, besichtigt, geprüft, probegefahren, abgeholt, geliefert oder zurückgegeben werden.

Der rechtliche Verkäufer bleibt:

Ämmitau Garage GmbH

Brandisstrasse 25

3432 Lützelflüh-Goldbach

Schweiz

UID: CHE-287.349.598

2. Gesetzliche Gewährleistungsrechte nach Schweizer Recht

Nach Schweizer Recht kann ein Verkäufer für Mängel an einem verkauften Fahrzeug haften, wenn der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand und den Wert des Fahrzeugs oder dessen Eignung für den normalen oder vereinbarten Gebrauch erheblich vermindert.

Diese Rechte werden üblicherweise bezeichnet als:

gesetzliche Gewährleistung, Sachgewährleistung, Gewährleistung oder Haftung für Mängel.

Ein rechtlich relevanter Mangel kann zum Beispiel Folgendes umfassen:

einen versteckten mechanischen, technischen, elektrischen oder strukturellen Mangel, der bereits vor der Übergabe bestand;

falsche Angaben zu Kilometerstand, Unfallhistorie, Servicehistorie, Eigentum, Importstatus, Zustand oder Ausstattung;

ein fehlendes vereinbartes Merkmal, Zubehörteil oder Fahrzeugdokument;

einen Rechtsmangel, wie unklare Eigentumsverhältnisse, Rechte Dritter oder Einschränkungen bei der Eigentumsübertragung;

einen schwerwiegenden Mangel, der den Wert, die Verkehrstauglichkeit oder die normale Nutzung des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt.

Normaler altersbedingter Verschleiss, normale Abnutzung, Wartungsbedarf, Serviceteile sowie vor dem Kauf klar offengelegte Mängel werden in der Regel nicht gleich behandelt wie versteckte rechtliche Mängel.

3. Pflicht des Kunden zur Prüfung und Mängelanzeige

Kunden sollten das Fahrzeug bei der Übergabe oder Lieferung sorgfältig prüfen und Ämmitau Garage GmbH unverzüglich benachrichtigen, wenn sie einen Mangel feststellen.

Die Mitteilung des Kunden sollte schriftlich erfolgen und Folgendes enthalten:

vollständiger Name und Kontaktdaten des Kunden;

Fahrzeugmarke, Modell, Kontrollschildnummer, Fahrgestellnummer/VIN und Kilometerstand;

Kaufdatum sowie Übergabe- oder Lieferdatum;

eine klare Beschreibung des Mangels oder der Beanstandung;

Fotos, Videos, Diagnoseberichte oder Werkstattbefunde, sofern vorhanden;

Angaben zu Warnleuchten, ungewöhnlichen Geräuschen, Lecks, Störungen oder Symptomen;

Bestätigung, ob das Fahrzeug weiterhin gefahren wird.

Mängelanzeigen sind zu richten an:

Ämmitau Garage GmbH

Brandisstrasse 25

3432 Lützelflüh-Goldbach

Schweiz

E-Mail: info@falchauto.com

Telefon: (+41) 555 391 873

Kunden sollten ein Fahrzeug nicht weiter benutzen, wenn dadurch der Schaden verschlimmert werden könnte oder ein Sicherheitsrisiko entsteht.

4. Gewährleistungsfristen

Für bewegliche Sachen in der Schweiz verjähren Gewährleistungsansprüche grundsätzlich nach zwei Jahren ab Übergabe.

Bei neuen Waren, die an Verbraucher verkauft werden, darf der Verkäufer diese Frist grundsätzlich nicht verkürzen.

Bei gebrauchten Waren, die an Verbraucher verkauft werden, kann die Frist grundsätzlich verkürzt werden, jedoch nicht auf weniger als ein Jahr, sofern keine gesetzlich zulässige Ausnahme vorliegt.

Die genaue Gewährleistungssituation hängt ab von:

ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist;

ob der Kunde Verbraucher oder Geschäftskunde ist;

Alter, Kilometerstand, Zustand und offengelegten Mängeln des Fahrzeugs;

dem individuellen Kaufvertrag;

ob eine Gewährleistungsbeschränkung oder ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde;

ob eine zusätzliche freiwillige Garantie angeboten wurde.

Nichts auf dieser Seite ersetzt den unterzeichneten Kaufvertrag oder ein separates schriftliches Garantiezertifikat.

5. Vertragliche Beschränkung oder Ausschluss der Gewährleistung

Bei gebrauchten Fahrzeugen kann der Kaufvertrag je nach Verkaufsart und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eine zulässige Beschränkung oder einen Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte enthalten.

Beispiele für mögliche Vertragsformulierungen können Fahrzeuge betreffen, die verkauft werden:

„wie gesehen“;

„wie besichtigt und probegefahren“;

„ohne zusätzliche Händlergarantie“;

„ohne Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig“;

„nur für Export“;

„nur für Händlerverkauf“;

„als Reparaturobjekt“;

„ab Platz“, sofern klar vereinbart und rechtlich wirksam.

Eine Beschränkung oder ein Ausschluss gilt nur, soweit dies nach Schweizer Recht zulässig ist. Sie schützt den Verkäufer nicht, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt oder falsche Zusicherungen macht.

6. Freiwilliges 14-tägiges Rückgaberecht

Zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Rechten und einer eventuell geltenden freiwilligen Garantie bietet Ämmitau Garage GmbH Kunden ein freiwilliges 14-tägiges Rückgaberecht für berechtigte Autos, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile an.

Das bedeutet, dass der Kunde das gekaufte Fahrzeug innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Übergabe oder Lieferung ablehnen und zurückgeben kann.

Wird das Fahrzeug gemäss dieser Richtlinie zurückgegeben, erstattet Ämmitau Garage GmbH dem Kunden den gesamten für den Fahrzeugkauf bezahlten Betrag vollständig zurück.

Dieses 14-tägige Rückgaberecht ist eine freiwillige Kundenleistung der Ämmitau Garage GmbH. Es soll kein allgemeines gesetzlich vorgeschriebenes Rücktrittsrecht nach Schweizer Recht darstellen.

Bedingungen des 14-tägigen Rückgaberechts

Um das 14-tägige Rückgaberecht in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde Ämmitau Garage GmbH innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Fahrzeugübergabe oder Lieferung schriftlich benachrichtigen.

Das zurückgegebene Fahrzeug muss:

innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist zurückgegeben werden;

sich im Wesentlichen im gleichen Zustand befinden wie bei der Übergabe;

frei von Unfallschäden, Missbrauch, unsachgemässer Nutzung oder neuen Schäden sein, die nach der Lieferung entstanden sind;

vollständig mit allen Schlüsseln, Fahrzeugdokumenten, Handbüchern, Serviceunterlagen, Zubehörteilen, Ausstattungen, Ladekabeln, Fernbedienungen und zulassungsbezogenen Dokumenten zurückgegeben werden, die bei der Übergabe mitgeliefert wurden;

frei von nicht autorisierten Änderungen, Tuning, Umbauten, Entfernungen oder sonstigen Veränderungen sein;

nicht für Rennen, Motorsport, gewerbliche Vermietung, Anhängerbetrieb über die zulässigen Grenzen hinaus, Überladung oder unsachgemässe Nutzung verwendet worden sein;

keinen nach der Übergabe entstandenen Rechten Dritter, Finanzierungen, Pfandrechten, Beschlagnahmen oder rechtlichen Einschränkungen unterliegen.

Rückgabeprozess

Der Kunde muss eine schriftliche Rückgabeanfrage senden an:

Ämmitau Garage GmbH

Brandisstrasse 25

3432 Lützelflüh-Goldbach

Schweiz

E-Mail: info@falchauto.com

Telefon: (+41) 555 391 873

Die Rückgabeanfrage sollte Folgendes enthalten:

Name und Kontaktdaten des Kunden;

Fahrzeugmarke, Modell, VIN/Fahrgestellnummer und Kilometerstand;

Kaufdatum sowie Übergabe- oder Lieferdatum;

Rückgabegrund, falls der Kunde einen solchen angeben möchte;

bevorzugtes Datum für den Rückgabetermin.

Der Kunde muss keinen Mangel nachweisen, um das freiwillige 14-tägige Rückgaberecht zu nutzen, sofern die Bedingungen dieser Rückgaberichtlinie erfüllt sind.

Rückerstattung

Wenn das Fahrzeug gemäss dieser Richtlinie zurückgegeben wird, erstattet Ämmitau Garage GmbH den vollständigen vom Kunden bezahlten Kaufpreis für das Fahrzeug.

Die Rückerstattung erfolgt normalerweise über dieselbe Zahlungsmethode, die für den Kauf verwendet wurde, sofern nicht schriftlich eine andere Methode vereinbart wird.

Die Rückerstattung kann verzögert werden, bis das Fahrzeug, die Schlüssel, Dokumente und Zubehörteile zurückgegeben und geprüft wurden.

Rückgabeort

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss das Fahrzeug an dem von Ämmitau Garage GmbH bestätigten Rückgabeort zurückgegeben werden.

Fahrzeuge können nach Terminvereinbarung am Fahrzeugpark zurückgegeben werden:

Müstair, 7537 Val Müstair

Kanton Graubünden

Schweiz

7. Freiwillige Händlergarantie

Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten und dem freiwilligen 14-tägigen Rückgaberecht kann Ämmitau Garage GmbH für ausgewählte Fahrzeuge eine freiwillige Händlergarantie anbieten.

Eine freiwillige Händlergarantie ist eine zusätzliche Zusage des Händlers. Sie gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich in der Fahrzeuganzeige, im Angebot, in der Bestellung, im Kaufvertrag, auf der Rechnung, im Garantiezertifikat oder in einem anderen schriftlichen Dokument der Ämmitau Garage GmbH bestätigt wurde.

Sofern angeboten, kann die freiwillige Händlergarantie ausgewählte Komponenten abdecken, wie zum Beispiel:

Motor;

Getriebe;

Antriebsstrang;

Differential;

Turbolader;

Lenkungskomponenten;

Komponenten der Bremsanlage;

Fahrwerkskomponenten;

Komponenten des Kühlsystems;

elektrische Komponenten;

Komponenten des Kraftstoffsystems;

Klimaanlagenkomponenten;

Hybrid- oder Elektroantriebskomponenten, sofern ausdrücklich eingeschlossen;

wohnmobilspezifische Systeme, sofern ausdrücklich schriftlich eingeschlossen, wie Wohnraumelektrik, Wassersystem, Heizung, Kühlschrank, Gasanlage, Aufbaubatterie, Zusatzausstattung oder Wohnraumsysteme.

Der genaue Garantieumfang, die Dauer, Kilometerbegrenzung, das Anspruchsverfahren, der Reparaturfreigabeprozess und die Ausschlüsse sind im jeweiligen Garantiedokument festgelegt.

Wenn keine freiwillige Händlergarantie schriftlich bestätigt wurde, wird keine zusätzliche Händlergarantie gewährt, die über die Rechte des Kunden aus dem individuellen Kaufvertrag und dem anwendbaren Schweizer Recht hinausgeht.

8. Typische Ausschlüsse von der freiwilligen Garantie

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eingeschlossen, deckt eine freiwillige Händlergarantie in der Regel Folgendes nicht ab:

normaler Verschleiss;

Reifen, Räder, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Kupplungsverschleiss, Scheibenwischer, Glühbirnen, Lampen, Batterien, Filter, Riemen, Flüssigkeiten und Serviceteile;

kosmetische Schäden, Kratzer, Dellen, Steinschläge, Lackmängel, Polsterabnutzung, Schäden an Innenverkleidungen, Möbelabnutzung, Bodenabnutzung, Glasschäden oder Gebrauchsspuren;

routinemässige Wartung, Inspektion, Servicearbeiten, Einstellung, Reinigung, Schmierung, Softwareupdates oder Diagnose ohne gedeckten Mangel;

Schäden durch Unfälle, Missbrauch, Fahrlässigkeit, Rennen, Überladung, falschen Kraftstoff, falsche Flüssigkeiten, unsachgemässe Bedienung oder Nichtbeachtung von Anweisungen;

Schäden durch fehlenden Service oder Nichtbeachtung der Wartungspläne des Herstellers;

nicht autorisierte Änderungen, Tuning, nicht zugelassene Teile, Campingumbauten oder elektrische Änderungen;

vor dem Verkauf offengelegte Mängel;

nach der Übergabe verursachte Mängel;

Folgeschäden, einschliesslich Einkommensverlust, Nutzungsausfall, Kosten für Ersatzfahrzeuge, Taxikosten, Hotelkosten, Campingplatzkosten, Abschleppkosten, Bergungskosten, Lagerkosten, Reisekosten oder Unannehmlichkeiten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich gedeckt;

Reparaturen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ämmitau Garage GmbH oder dem Garantiegeber durchgeführt wurden;

Wassereintritt, Feuchtigkeit, Schimmel, Frostschäden oder Schäden durch mangelnde Belüftung, fehlende Wartung, falsche Lagerung oder unsachgemässe Winterfestmachung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich gedeckt;

Verschleiss, Alterung oder Abnutzung von Wohnmobilausstattung oder Wohnraumbereichen, sofern nicht ausdrücklich im Garantiedokument eingeschlossen.

9. Herstellergarantie

Einige Fahrzeuge können noch durch eine Herstellergarantie gedeckt sein. Eine Herstellergarantie ist getrennt von:

den gesetzlichen Rechten gegenüber dem Verkäufer;

dem freiwilligen 14-tägigen Rückgaberecht;

einer freiwilligen Händlergarantie der Ämmitau Garage GmbH.

Bestehen, Dauer, Übertragbarkeit und Bedingungen einer Herstellergarantie hängen von den jeweiligen Bedingungen des Herstellers ab.

Kunden sollten prüfen:

ob die Herstellergarantie noch gültig ist;

ob sie auf den neuen Eigentümer übertragbar ist;

ob die Servicehistorie den Herstellervorgaben entspricht;

ob versäumte Servicearbeiten, Änderungen, Importe, Unfallhistorie oder nicht zugelassene Teile die Deckung beeinflussen;

welche Reparaturen gedeckt sind;

wo Garantiereparaturen durchgeführt werden müssen.

Ämmitau Garage GmbH hat keinen Einfluss auf Entscheidungen des Herstellers zur Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.

10. Verkehrstauglichkeit, Zustand und Offenlegung bei Gebrauchtfahrzeugen

Sofern nicht schriftlich anders angegeben, werden Fahrzeuge, die von Ämmitau Garage GmbH verkauft werden, nach ihrem Zustand, Alter, Kilometerstand, Prüfstatus, ihrer Ausstattung und der verfügbaren Servicehistorie zum Zeitpunkt des Verkaufs beschrieben.

Gebrauchte Fahrzeuge, Autos, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile weisen naturgemäss Spuren von Alter, Kilometerleistung, Verschleiss, früheren Reparaturen, Vorbesitzern und normaler Nutzung auf. Diese Faktoren werden bei der Beschreibung des Fahrzeugs und bei der Festlegung des Kaufpreises berücksichtigt.

Soweit bekannt, können relevante Informationen in der Fahrzeuganzeige, im Prüfbericht, im Angebot, in der Bestellung, auf der Rechnung oder im Kaufvertrag festgehalten werden, einschliesslich:

Kilometerstand;

Servicehistorie;

Unfallhistorie, sofern bekannt;

Importstatus, falls zutreffend;

Prüf- oder Verkehrstauglichkeitsstatus;

bekannte mechanische, elektrische, Karosserie- oder Innenraummängel;

fehlende Schlüssel, Dokumente, Zubehörteile oder Serviceunterlagen;

Zustand der Wohnmobilausstattung;

Feuchtigkeit, Wassereintritt oder Wohnraummängel, sofern bekannt;

besondere Verkaufsbedingungen.

Kunden werden ermutigt, das Fahrzeug sorgfältig zu prüfen, Fragen zu stellen, verfügbare Unterlagen anzufordern und bei Bedarf vor dem Kauf eine unabhängige Prüfung zu veranlassen.

11. Fahrzeugpark, Besichtigung, Prüfung und Lieferung

Fahrzeuge können sich am Fahrzeugpark befinden in:

Müstair, 7537 Val Müstair

Kanton Graubünden

Schweiz

Besichtigungen, Probefahrten, Prüfungen, Übergaben, Lieferungen und Rückgaben erfolgen nur nach Terminvereinbarung.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ändert die Nutzung des Fahrzeugparks oder Besichtigungsstandorts nichts am rechtlichen Verkäufer. Dieser bleibt:

Ämmitau Garage GmbH

Brandisstrasse 25

3432 Lützelflüh-Goldbach

Schweiz

UID: CHE-287.349.598

12. Reparaturen und Anspruchsverfahren

Wenn ein Kunde der Ansicht ist, dass ein Fahrzeug einen Mangel aufweist, der durch die gesetzliche Gewährleistung, eine freiwillige Händlergarantie oder eine andere schriftliche Garantie gedeckt ist, sollte der Kunde Ämmitau Garage GmbH kontaktieren, bevor Reparaturen durchgeführt werden.

Sofern keine dringenden Sicherheitsmassnahmen erforderlich sind, sollten Reparaturen nicht durch Dritte durchgeführt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ämmitau Garage GmbH oder dem Garantiegeber.

Der Kunde kann aufgefordert werden, Folgendes vorzulegen:

Kaufvertrag oder Rechnung;

Garantiezertifikat, falls vorhanden;

Fahrzeugausweis;

Serviceunterlagen;

Diagnosebericht;

Fotos oder Videos des Problems;

aktueller Kilometerstand;

schriftliche Beschreibung der Symptome;

Nachweis ordnungsgemässer Wartung, Servicearbeiten und Nutzung;

Reparaturkostenvoranschlag, falls angefordert.

Nach Eingang der Meldung kann Ämmitau Garage GmbH eine Prüfung des Fahrzeugs verlangen, bevor entschieden wird, ob das Problem gedeckt ist.

13. Sicherheitsrelevante Probleme

Wenn bei einem Fahrzeug ein sicherheitsrelevantes Problem auftritt, sollte der Kunde die Nutzung des Fahrzeugs einstellen, sobald dies sicher möglich ist, und Ämmitau Garage GmbH oder eine qualifizierte Reparaturwerkstatt kontaktieren.

Beispiele für sicherheitsrelevante Probleme können sein:

Bremsversagen oder Bremswarnleuchten;

Lenkungsfehler;

starke Motorüberhitzung;

Kraftstofflecks;

elektrischer Rauch oder Brandgefahr;

Reifenschaden;

schwerwiegende Fahrwerksfehler;

Warnleuchten, die darauf hinweisen, dass das Fahren möglicherweise unsicher ist.

Der Kunde muss angemessene Massnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern und die Sicherheit von Passagieren und anderen Verkehrsteilnehmern zu schützen.

14. Keine Einschränkung zwingender Rechte

Eine freiwillige Händlergarantie und das freiwillige 14-tägige Rückgaberecht sind zusätzliche Kundenleistungen. Sie beseitigen, ersetzen oder beschränken keine zwingenden Rechte, die dem Kunden nach anwendbarem Schweizer Recht zustehen.

Wenn gesetzliche Gewährleistungsrechte im individuellen Kaufvertrag wirksam beschränkt oder ausgeschlossen wurden, richten sich die Rechte des Kunden nach dem Vertrag und dem anwendbaren Schweizer Recht.

Nichts auf dieser Seite beschränkt eine Haftung, soweit diese gesetzlich nicht beschränkt werden darf.

15. Kontakt

Bei Fragen zu Gewährleistung, Garantie, Rückgabe oder Fahrzeugzustand kontaktieren Sie bitte:

Ämmitau Garage GmbH

Brandisstrasse 25

3432 Lützelflüh-Goldbach

Schweiz

Unternehmens-ID / UID: CHE-287.349.598

Telefon: (+41) 555 391 873

E-Mail: info@falchauto.com

Fahrzeugpark / Besichtigungsstandort:

Müstair, 7537 Val Müstair

Kanton Graubünden

Schweiz

16. Wichtiger Website-Hinweis

Diese Seite dient nur der allgemeinen Kundeninformation. Sie ersetzt nicht den individuellen Kaufvertrag, die Fahrzeugbeschreibung, Rechnung, das Garantiezertifikat, die Bestätigung des Rückgaberechts oder das anwendbare Schweizer Recht.

Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Seite und den unterzeichneten Kaufunterlagen gelten die unterzeichneten Kaufunterlagen, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

Kunden sollten alle Kaufunterlagen sorgfältig lesen, bevor sie unterschreiben.

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Fragen zu Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe

Unser Team erklärt die geltenden Dokumente, den Abhol- oder Rückgabeort und den richtigen Ablauf vor oder nach dem Kauf.

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